Der Judogi |
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Der Judoanzug, der von den Judokämpfern (Judoka) getragen wird heißt Judogi. Erst seit 1997 sind weltweit zweifarbige Judogi erlaubt. Nachdem die Japaner lange Jahre verhindert hatten, dass neben einem weißen Judoanzug zur besseren Unterscheidung auch ein blauer Anzug getragen werden darf, stimmte der Weltkongreß der Judoka 1997 dieser in Europa schon seit 1990 gültigen Regelung zu. |
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So wurde
erstmals bei den Weltmeisterschaften 1999 in blauen und weißen Anzügen
gekämpft und Noriko Anno wurde als erste Japanerin in einem farbigen
Judoanzug Weltmeisterin. Direkt nach ihr siegte der erst 19-jährige Kosei Inoue -100 kg und er erschien sogar zur Siegerehrung - vielleicht unbedacht ? -im lange umstrittenen blauen Judogi. Vom 16. -22. September werden in Sydney Judoka erstmals bei Olympischen Spielen in farbigen, fernsehfreundlichen Anzügen kämpfen. Auch wenn somit die farbigen Judoanzüge überall (auch in Japan) Einzug gehalten haben, bedeutet dies nicht, dass die Judo-Etikette dadurch verändert worden sei. Die Unart, weiße Hosen zu einer blauen Jacke (oder umgekehrt) zu tragen, sollte sich nicht verbreiten und auch in Hygienefragen sollten die blauen Anzüge nicht zu Nachlässigkeiten führen. Die Wettkampfregeln schreiben eindeutig vor, dass "der Judogi sauber, generell trocken und ohne unangenehmen Geruch sein soll" (Kampfregeln 1998, S. 7, Artikel 4 - Hygiene) und "jeder Kämpfer, der den Anforderungen nicht entspricht ist nicht berechtigt zu kämpfen und der Gegner soll den Kampf mit Kiken-gachi ("Sieger durch Aufgabe") gewinnen" (s.o.) Außerdem legen die Regeln fest, dass der Judogi:
Entspricht ein Judogi eines Kämpfers nicht diesen Regeln,
wird dieser mit einem direkten Hasokumake bestraft. (Disqualifikation für
den gesamten Bewerb) |