Der Judogi


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Der Judoanzug, der von den Judokämpfern (Judoka) getragen wird heißt Judogi. Erst seit 1997 sind weltweit zweifarbige Judogi erlaubt. Nachdem die Japaner lange Jahre verhindert hatten, dass neben einem weißen Judoanzug zur besseren Unterscheidung auch ein blauer Anzug getragen werden darf, stimmte der Weltkongreß der Judoka 1997 dieser in Europa schon seit 1990 gültigen Regelung zu.

So wurde erstmals bei den Weltmeisterschaften 1999 in blauen und weißen Anzügen gekämpft und Noriko Anno wurde als erste Japanerin in einem farbigen Judoanzug Weltmeisterin.
Direkt nach ihr siegte der erst 19-jährige Kosei Inoue -100 kg und er erschien sogar zur Siegerehrung - vielleicht unbedacht ? -im lange umstrittenen blauen Judogi. Vom 16. -22. September werden in Sydney Judoka erstmals bei Olympischen Spielen in farbigen, fernsehfreundlichen Anzügen kämpfen.
Auch wenn somit die farbigen Judoanzüge überall (auch in Japan) Einzug gehalten haben, bedeutet dies nicht, dass die Judo-Etiket
te dadurch verändert worden sei. Die Unart, weiße Hosen zu einer blauen Jacke (oder umgekehrt) zu tragen, sollte sich nicht verbreiten und auch in Hygienefragen sollten die blauen Anzüge nicht zu Nachlässigkeiten führen.
Die Wettkampfregeln schreiben eindeutig vor, dass "der Judogi sauber, generell trocken und ohne unangenehmen Geruch sein soll" (Kampfregeln 1998, S. 7, Artikel 4 - Hygiene) und "jeder Kämpfer, der den Anforderungen nicht entspricht ist nicht berechtigt zu kämpfen und der Gegner soll den Kampf mit Kiken-gachi ("Sieger durch Aufgabe") gewinnen" (s.o.)

Außerdem legen die Regeln fest, dass der Judogi:

reißfest aus Baumwolle oder ähnlichem Material hergestellt ist,
in gutem Zustand (ohne Risse und schadhafte Stellen) ist,
das Material nicht zu dick sein darf oder so hart, dass es den Griff des Gegners verhindert,
der erste Wettkämpfer blau trägt, der zweite weiß oder fast weiß,
die Jacke lang genug sein muss, um die Oberschenkel zu bedecken und bis zu den Fäusten reicht,
die Jacke links über rechts getragen wird,
die Ärmel maximal bis zum Handgelenk, aber mindestens 5 cm oberhalb des Handgelenks reichen,
sich an der Hose keine Abzeichen befinden dürfen und sie die Beine bedecken muss bis maximal zum Fußknöchel, mindestens aber 5 cm oberhalb des Fußknöchels,
um die Taille ein 4-5 cm breiter Gürtel getragen werden muss, der der Farbe der Graduierung entspricht und zu einem eckigen Knoten gebunden wird, nachdem er zweimal um den Körper geschlungen wurde; die Gürtelenden müssen mindestens 20 cm heraushängen,
Kämpferinnen unter der Jacke entweder ein völlig weißes oder ein fast weißes T-Shirt mit kurzen Ärmeln tragen, das ausreichend reißfest ist; es muss in die Hose gesteckt werden; sie können stattdessen auch einen Einteiler tragen.

Entspricht ein Judogi eines Kämpfers nicht diesen Regeln, wird dieser mit einem direkten Hasokumake bestraft. (Disqualifikation für den gesamten Bewerb)